Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
07. November 2022Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Master of Science? Zahnärzte, die kieferorthopädische Leistungen als Tätigkeitsschwerpunkt anbieten? Wir erklären, welche Qualifikationen hinter diesen Bezeichnungen stehen.
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie: Was bedeutet das?
So wie es Fachärzte etwa für Chirurgie, Augenheilkunde und Innere Medizin gibt, können auch Zahnärzte einen anerkannten Zusatztitel erwerben. Einer von ihnen ist der sogenannte Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder abgekürzt Kieferorthopäde. Er zeigt, dass die Person, die diesen Titel trägt, dank einer intensiven mehrjährigen Weiterbildung auf ihrem Gebiet besonders qualifiziert ist.
Voraussetzung ist ein zahnärztliches Studium und die Zulassung als Zahnarzt, die sogenannte Approbation. In manchen Bundesländern müssen die Teilnehmenden nach der Approbation erst ein Jahr lang als Zahnarzt tätig sein, bevor sie die Weiterbildung beginnen können. Diese dauert mindestens drei Jahre und wird hauptberuflich und in Vollzeit absolviert.
Die Lehrpläne unterscheiden sich in den Details je nach Bundesland. Sie haben aber gemein, dass die angehenden Kieferorthopäden nicht nur am Patienten arbeiten, sondern auch in wissenschaftliche Themen eintauchen. Dafür sind sie in ausgewählten Kliniken und Praxen tätig und lernen unter Anleitung von erfahrenen und zur Weiterbildung ermächtigten Kieferorthopäden. Wer am Ende die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Zahnärztekammer besteht, darf den Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ tragen. In der Regel konzentrieren sich diese Zahnmediziner in ihrer Tätigkeit im Anschluss komplett auf den Bereich der Kieferorthopädie.
Auch Zahnärzte können kieferorthopädische Leistungen anbieten: Master of Science und Tätigkeitsschwerpunkt
Abgesehen von der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gibt es eine weitere Möglichkeit, vertiefendes Fachwissen zu erlangen: ein wissenschaftliches Zusatzstudium im Fach Kieferorthopädie. Nur wenige Universitäten bieten ein solches berufsbegleitendes Studium an. Ein sogenanntes Master-of-Science-Studium dauert drei Jahre (6 Semester) und erfordert in diesem Zeitraum 45-50 Präsenztage an der Universität. Absolventen dieses zahnmedizinischen Universitätslehrganges erhalten nach Vorlage einer Masterarbeit (ca. 40 Seiten), der Dokumentation von acht bis zehn Fällen aus der Praxis und einer Prüfung den Titel „Master of Science“.
Zahnärzte benötigen keine spezielle Weiterbildung, um Patienten kieferorthopädisch zu behandeln. Während des Studiums werden Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Kieferorthopädie vermittelt. So ist es möglich, dass ein Zahnarzt kieferorthopädische Leistungen anbietet, obwohl er weder Fachzahnarzt noch Master of Science ist. Mit Tätigkeitsschwerpunkten kann der Zahnarzt auf ein Angebot bestimmter Leistungen hinweisen, denen er sich besonders widmet. Tätigkeitsschwerpunkte beruhen auf der Selbsteinschätzung der betreffenden Zahnärzte und sind keine durch eine Zahnärztekammer verliehene Qualifikation.
Die Bezeichnungen in der Kommunikation mit Patienten
Wie Zahnärzte werben dürfen, ist in den Berufsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern genau festgelegt. So ist es Zahnärzten, die keinen Fachzahnarzttitel führen dürfen, erlaubt, auf besondere Kenntnisse in der Kieferorthopädie oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt hinzuweisen.
Jeder Kieferorthopäde ist auch Zahnarzt – aber nicht jeder Zahnarzt ist auch Kieferorthopäde. Patienten, die sich ausschließlich von einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie behandeln lassen möchten, sollten auf diesen Titel oder die Bezeichnung „Kieferorthopäde“ achten.
Wer als Zahnarzt ohne Fachzahnarzttitel mit den Begriffen „Kieferorthopädie“ oder „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ wirbt, muss Patienten darüber aufklären, dass er kein Fachzahnarzt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden. So soll verhindert werden, dass Patienten, die nicht über die unterschiedlichen Bezeichnungen und Titel in der Kieferorthopädie informiert sind, irregeführt werden.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Urteil des Bundesgerichtshofs Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. zur kieferorthopädischen Weiterbildung
- Prüfungsordnung der Danube Private University